RS Vwgh 2005/3/31 2003/03/0154

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GütbefG 1995 §23 Abs3 idF 2002/I/032;
StVO 1960;

Rechtssatz

Dass eine "Straßenkontrolle" im Sinne des § 23 Abs. 3 GütbefG, die die Zuständigkeit jener Behörde begründet, in deren Sprengel der Lenker betreten wird, nur dann vorliegt, wenn die Zollorgane im konkreten Fall (ausschließlich) in Vollziehung der Straßenverkehrsordnung einschreiten, kann dem Gesetz nicht entnommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003030154.X01

Im RIS seit

22.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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