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41 INNERE ANGELEGENHEITENNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Aussichtslosigkeit eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Staatsbürgerschaftsgesetzes infolge Zumutbarkeit der Erwirkung eines FeststellungsbescheidesRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrages auf Aufhebung des "§7. (1) des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 in der ab 1.9.1983 gültigen Fassung" (betr den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung).
Verpflichtung der Staatsbürgerschaftsbehörde, einen Feststellungsbescheid gemäß §42 Abs1 StbG 1985 auch dann zu erlassen, wenn der Einschreiter für seinen (noch ungeborenen) Sohn bei der Verwaltungsbehörde vorbringt, er erachte die dem Erwerb der Staatsbürgerschaft seines Sohnes zugrunde liegende Gesetzesbestimmung als verfassungswidrig; Zumutbarkeit dieses Weges.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Staatsbürgerschaftsrecht, FeststellungsbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:G35.2012Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012