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50 GEWERBERECHTNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Individualantrag auf Aufhebung von Bestimmungen über die Genehmigungsfreistellung von Gastgärten überschießend und daher unzulässig; Hinweis auf VorjudikaturRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags der Nachbarin eines Restaurants mit Gastgartenbetrieb auf Aufhebung des §76a Abs2 GewO 1994 idF BGBl I 66/2010 (betr die Ausnahme von Gastgärten auf privatem Grund von der Genehmigungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen) sowie des - noch weiter gefassten - Eventualantrags hins von Wortfolgen in §76a Abs3 bis Abs9 leg cit.Zurückweisung des Individualantrags der Nachbarin eines Restaurants mit Gastgartenbetrieb auf Aufhebung des §76a Abs2 GewO 1994 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 66 aus 2010, (betr die Ausnahme von Gastgärten auf privatem Grund von der Genehmigungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen) sowie des - noch weiter gefassten - Eventualantrags hins von Wortfolgen in §76a Abs3 bis Abs9 leg cit.
Für die behauptete Verfassungswidrigkeit reicht es aus, die in §76a Abs2 GewO verwiesene Wortfolge des §76a Abs1 Z4 zweiter Halbsatz GewO aufzuheben (vgl E v 07.12.11, G17/11 ua).Für die behauptete Verfassungswidrigkeit reicht es aus, die in §76a Abs2 GewO verwiesene Wortfolge des §76a Abs1 Z4 zweiter Halbsatz GewO aufzuheben vergleiche E v 07.12.11, G17/11 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Gewerberecht, Gastgewerbe, Gastgärten, Nachbarrechte, VfGH / PrüfungsumfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:G139.2011Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012