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40 VERWALTUNGSVERFAHRENNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde gegen einen von Amts wegen abgeänderten Bescheid betreffend eine Verwaltungsstrafe mangels LegitimationRechtssatz
Mit der Erlassung eines Bescheides gemäß §52a VStG scheidet der abgeänderte Bescheid aus dem Rechtsbestand aus. Da der angefochtene Bescheid somit nicht mehr dem Rechtsbestand angehört, ist die Beschwerde mangels Legitimation zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verwaltungsstrafrecht, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B865.2011Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012