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41 INNERE ANGELEGENHEITENNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Aussichtslosigkeit eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Sicherheitspolizeigesetzes über die erkennungsdienstliche Behandlung infolge Zumutbarkeit des VerwaltungsrechtswegesRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Antrags auf "Überprüfung" des §65 Abs1 SicherheitspolizeiG.
Zumutbarer Weg zur Geltendmachung der Bedenken gegen die Norm in Form einer Beschwerde (gegen die behauptetermaßen abgenötigte erkennungsdienstliche Behandlung) an den örtlich zuständigen unabhängigen Verwaltungssenat gem §88 Abs1 SicherheitspolizeiG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Polizei, SicherheitspolizeiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:G2.2012Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012