RS Vwgh 2005/4/1 AW 2004/09/0067

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Veröffentlicht am 01.04.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §22;
BDG 1979 §87 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 94/09/0002 B 16. Februar 1994 RS 2 (hier betreffend ex lege gemäß § 22 BDG 1979 mit Rechtskraft der zweiten negativen Leistungsfeststellung eintretende Entlassung)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Bei der geltenden Rechtslage kann einer Beschwerde, die sich gegen die Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden (Hinweis B 3.6.1993, AW 93/09/0023).

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2004090067.A02

Im RIS seit

13.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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