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10 VERFASSUNGSRECHTNorm
AVG §68 Abs2Leitsatz
Einstellung des Verfahrens infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides (betr Versagung einer Niederlassungsbewilligung) durch die belangte Behörde und Erklärung der Beschwerdeführerin hinsichtlich ihrer Klaglosstellung; Kostenzuspruch; Stattgabe des Verfahrenshilfeantrags im Umfang der GebührenbefreiungEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B305.2012Zuletzt aktualisiert am
14.08.2012