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20 PRIVATRECHT ALLGEMEINNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenLeitsatz
Zurückweisung einer Staatshaftungsklage mangels Darlegung eines offenkundigen Verstoßes einer Entscheidung des OGH gegen Unionsrecht; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Akt der GerichtsbarkeitRechtssatz
Lediglich Ausführungen, warum es sich bei einer Entscheidung des OGH (betr Tragung der Erhaltungskosten beim Gebrauchsrecht) um ein "Fehlurteil" handle und insofern das Recht der Europäischen Union nicht beachtet worden sei; keine Darlegung eines qualifizierten Verstoßes gegen Unionsrecht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, Staatshaftung, Zivilrecht, Servituten, EU- Recht, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:A13.2011Zuletzt aktualisiert am
12.10.2012