Index
10 VERFASSUNGSRECHTNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Feststellung, dass die Warenerweiterung für eine Marke nur unter den Voraussetzungen des §4 Abs2 MarkenschutzG registrierbar ist, soweit diese Warenerweiterung 'Liköre' betrifft.
Der Beschluss des Obersten Patent- und Markensenates entfaltet keine für die antragstellende Gesellschaft nachteiligen Rechtswirkungen, deren Eintritt aufgeschoben werden könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B681.2012Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012