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10 VERFASSUNGSRECHTNorm
VfGG §19 Abs3 Z3Leitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde unter Aufrechterhaltung des Kostenbegehrens; kein KostenzuspruchRechtssatz
Keine Möglichkeit einer Einschränkung auf Kosten im Verfahren nach Art144 B-VG (VfSlg 16181/2001); keine formelle Klaglosstellung iSd §88 VfGG im vorliegenden Fall.Keine Möglichkeit einer Einschränkung auf Kosten im Verfahren nach Art144 B-VG (VfSlg 16181 aus 2001,); keine formelle Klaglosstellung iSd §88 VfGG im vorliegenden Fall.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zurücknahme, VfGH / Kosten, VfGH / KlaglosstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B1309.2011Zuletzt aktualisiert am
08.08.2012