Index
L5 KulturrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde einer Schülerin gegen die amtswegige Auflassung einer Hauptschule mangels LegitimationRechtssatz
Die Beschwerdeführerin hatte im vorangegangen Verwaltungsverfahren gemäß §3 Stmk PflichtschulerhaltungsG 2004 keine Parteistellung (diese kam lediglich der gemäß §6 leg cit als gesetzliche Schulerhalterin eingerichteten Gemeinde zu), der angefochtene Bescheid wurde ihr demgemäß auch nicht zugestellt.
Wenn die Beschwerdeführerin gestützt auf den Gleichheitssatz die Auffassung vertritt, ihr hätte im Auflassungsverfahren auf Grund einer Verfassungsvorschrift Parteistellung zukommen müssen, so hätte sie die Möglichkeit, als übergangene Partei die Zustellung des Bescheides zu begehren und den über diesen Antrag zu erlassenden Bescheid beim VfGH anzufechten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Schulen, Verwaltungsverfahren, Parteistellung SchulrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B882.2012Zuletzt aktualisiert am
29.11.2012