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27/01 RechtsanwälteNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung von Anträgen auf weitere Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft wegen Nichterschöpfung des InstanzenzugsRechtssatz
Im vorliegenden Fall hat der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien (Plenum) in erster Instanz über Anträge, mit denen der Beschwerdeführer die Wiedereintragung in die Liste der Rechtsanwälte begehrte, entschieden. In solchen Angelegenheiten ist gemäß §5a Abs1 RAO ein administrativer Instanzenzug an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission (OBDK) eröffnet, die über Berufungen gegen einschlägige erstinstanzliche Bescheide (wie hier) zu erkennen hat. Darauf wies überdies auch die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Bescheides hin.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarbehörden, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:B716.2012Zuletzt aktualisiert am
01.08.2013