RS Vwgh 2005/4/6 2003/04/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 Abs1;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Das VStG sieht die Anwendung eines dem gerichtlichen Strafrecht vergleichbaren Tagessatzsystems nicht vor.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003040031.X02

Im RIS seit

30.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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