Index
27/01 RechtsanwälteNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Feststellung der Gesetzwidrigkeit des für den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsversorgung von Rechtsanwälten in einer Satzung normierten Erfordernisses der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte auch zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Hinweis auf VorjudikaturRechtssatz
Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge "der Antragstellung und" im Satzteil "und die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte einer Rechtsanwaltskammer oder eine Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte im Zeitpunkt der Antragstellung und des Eintritts der Berufsunfähigkeit" in §7 Abs1 lita der Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A der Rechtsanwaltskammer für Kärnten idF des Beschlusses der Plenarversammlung vom 06.11.2008.Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge "der Antragstellung und" im Satzteil "und die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte einer Rechtsanwaltskammer oder eine Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte im Zeitpunkt der Antragstellung und des Eintritts der Berufsunfähigkeit" in §7 Abs1 lita der Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A der Rechtsanwaltskammer für Kärnten in der Fassung des Beschlusses der Plenarversammlung vom 06.11.2008.
Verweis auf die Ausführungen des Erk VfSlg 19579/2011 betr die Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer identen Wortfolge in §7 Abs1 lita der Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A NEU der Rechtsanwaltskammer Wien.Verweis auf die Ausführungen des Erk VfSlg 19579 aus 2011, betr die Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer identen Wortfolge in §7 Abs1 lita der Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A NEU der Rechtsanwaltskammer Wien.
Schlagworte
Rechtsanwälte VersorgungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:V64.2013Zuletzt aktualisiert am
25.08.2014