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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung des Antrags eines afghanischen Staatsangehörigen auf internationalen Schutz wegen Unterlassung einer hinreichenden Prüfung des Vorliegens eines Nachfluchtgrundes auf Grund der Konvertierung des Beschwerdeführers vom Islam zum ChristentumRechtssatz
Die Beachtung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit erfordert im Asylverfahren eine besonders sorgfältige Auseinandersetzung im konkreten Fall mit der Frage, ob ein Religionswechsel aus innerer Überzeugung oder lediglich zum Schein erfolgt ist (vgl VfGH 12.12.2013, U2272/2012).Die Beachtung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit erfordert im Asylverfahren eine besonders sorgfältige Auseinandersetzung im konkreten Fall mit der Frage, ob ein Religionswechsel aus innerer Überzeugung oder lediglich zum Schein erfolgt ist vergleiche VfGH 12.12.2013, U2272/2012).
Der AsylGH geht selbst von einer Konvertierung des Beschwerdeführers aus.
Dem AsylGH kann auch nicht in seiner Auffassung gefolgt werden, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der richterlichen Befragung Wissenslücken offenbart habe, die geeignet seien, ein aufrichtiges Bekenntnis zum Christentum in Zweifel zu ziehen. Im Zusammenspiel mit der Einschätzung des Zeugen, der von der Gläubigkeit des Beschwerdeführers überzeugt war, liegt nach Auffassung des VfGH ein starkes Indiz für einen aus innerer Überzeugung erfolgten Religionswechsel vor.
Der AsylGH hat in willkürlicher Weise, da nicht nachvollziehbar, in der angefochtenen Entscheidung den vom Beschwerdeführer erfolgten Religionswechsel vom Islam zum Christentum als nicht von einer inneren Überzeugung getragen gewertet. Der belangte Gerichtshof hat dabei eine hinreichend intensive Prüfung unterlassen, ob mit dem Religionswechsel des Beschwerdeführers allenfalls ein subjektiver Nachfluchtgrund gegeben ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Glaubens- und GewissensfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:U2193.2013Zuletzt aktualisiert am
27.11.2014