RS Vwgh 2005/4/6 2004/04/0008

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Veröffentlicht am 06.04.2005
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87;
GewO 1994 §91 Abs2;

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung ist es nicht erforderlich, dem Gewerbetreibenden zunächst diese Maßnahme für den Fall weiterer Rechtsverstöße anzudrohen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040008.X04

Im RIS seit

05.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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