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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Aussichtslosigkeit eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Parteiantrags hinsichtlich eines bereits im Jahr 2013 rechtskräftig abgeschlossenen StrafverfahrensRechtssatz
Das Verfahren, aus dessen Anlass die Stellung eines Parteiantrages beabsichtigt ist, ist bereits im Jahr 2013 rechtskräftig abgeschlossen worden, sodass es nicht unter das Regime des Art140 Abs1 Z1 litd B-VG fällt; beabsichtigte Rechtsverfolgung daher offenbar aussichtslos.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:G232.2015Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015