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10/11 Vereins- und VersammlungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Aussichtslosigkeit eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Parteiantrags auf Aufhebung des VerbotsgesetzesRechtssatz
Eine Rechtsverfolgung erscheint als offenbar aussichtslos, weil die vom Antragsteller angestrebte Überprüfung des Verbotsgesetzes 1947 auf seine Verfassungsmäßigkeit wegen seines Ranges als Bundesverfassungsgesetz nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH nicht in Betracht kommt und daher (insoweit) die Zurückweisung des (Partei-)Antrages zu gewärtigen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Parteiantrag, NationalsozialistengesetzgebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:G136.2015Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015