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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung der Verfassungsbestimmung über die Wehrpflicht männlicher Staatsbürger wegen AussichtlosigkeitRechtssatz
Eine Rechtsverfolgung durch Einbringung eines Individualantrages auf Aufhebung des Art9a Abs3 B-VG erscheint als offenbar aussichtslos, weil die vom Antragsteller angestrebte Überprüfung dieser Verfassungsbestimmung anhand des ebenfalls im Verfassungsrang stehenden Gleichheitssatzes (Art7 B-VG) nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH nicht in Betracht kommt und daher die Zurückweisung des (Individual-)Antrages zu gewärtigen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, WehrpflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:G395.2015Zuletzt aktualisiert am
27.08.2015