Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959Norm
B-VG Art138 Abs1 Z1Leitsatz
Unzulässigkeit eines Antrags auf Entscheidung eines bejahenden Kompetenzkonfliktes wegen Vorliegens einer rechtskräftigen gerichtlichen EntscheidungRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und dem Magistrat der Stadt Wien (betr die Pflicht zum Kostenersatz für die Beseitigung einer verursachten Gewässerverunreinigung) auf Grund des Vorliegens einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, Wasserrecht, GewässerverunreinigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:KI2.2015Zuletzt aktualisiert am
19.11.2015