RS Vfgh 2015/10/7 E654/2015

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Veröffentlicht am 07.10.2015
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

VfGG §34
ZPO §530 Abs1 Z7
  1. ZPO § 530 heute
  2. ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Leitsatz

Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorliegens eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes

Rechtssatz

Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des mit B v 19.02.2015, E1116/2014, abgeschlossenen Verfahrens.

Die Erlassung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Imst am 19.02.2015 stellt keine neue Tatsache iSd §530 Abs1 Z7 ZPO dar.

Entscheidungstexte

  • E654/2015
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.10.2015 E654/2015

Schlagworte

VfGH / Wiederaufnahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2015:E654.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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