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24/01 StrafgesetzbuchNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Abweisung von Verfahrenshilfeanträgen zur Einbringung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des StGB und des GSVG (bzw ASVG) betr das Ruhen einer Pension für die Dauer der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher als offenbar aussichtslos mangels Präjudizialität der Bestimmungen in den AnlassverfahrenRechtssatz
Keine Präjudizialität der als verfassungswidrig erachteten Bestimmungen in einem Verfahren, in dem es um die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmsklage vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe geht.
(she auch G274/2015 ua vom selben Tag).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Parteiantrag, VfGH / PräjudizialitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:G260.2015Zuletzt aktualisiert am
27.11.2015