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22/02 ZivilprozessordnungNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der ZPO betreffend die Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes über die Verfahrenshilfe mangels PräjudizialitätRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des §528 Abs2 Z4 ZPO idF BGBl I 52/2009.Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des §528 Abs2 Z4 ZPO in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 52 aus 2009,.
Das Landesgericht Eisenstadt hat mit dem Beschluss vom 14.09.2015 den neuerlichen Verfahrenshilfeantrag der Antragstellerin wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, sodass aus diesem Grund die angefochtene Bestimmung des §528 Abs2 Z4 ZPO im Verfahren vor dem Landesgericht Eisenstadt nicht präjudiziell ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Präjudizialität, Zivilprozess, Rechtsmittel, VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:G442.2015Zuletzt aktualisiert am
11.12.2015