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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags mangels ausreichender Glaubhaftmachung der Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts durch die Kosten der Führung eines VerfahrensRechtssatz
Vorlage eines unvollständig ausgefüllten Vermögensbekenntnisses, aus dem sich ergibt, dass der verheiratete Einschreiter derzeit keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und über kein Einkommen verfügt.
Der Einschreiter hat es trotz darauf gerichteter Aufforderung unterlassen, Angaben über einen allfälligen Unterhaltsanspruch und die finanziellen Verhältnisse seiner Ehegattin zu erstatten. Dazu kommt, dass neben einem bebauten Grundstück noch ein weiteres Grundstück im Hälfteeigentum des Einschreiters steht. Unter diesen Umständen kann nicht gesagt werden, dass der Antragsteller das Vorliegen der in §63 ZPO geforderten Voraussetzungen hinsichtlich seiner Person so glaubhaft gemacht hat, dass diese Voraussetzungen als gegeben angenommen werden können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:E2387.2015Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016