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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §54 Abs1Leitsatz
Abweisung des nach Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses eingebrachten Antrags auf Zuspruch von KostenRechtssatz
Da die Entscheidung des VfGH (E709/2015 ua, E v 10.12.2015) in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurde und in der ursprünglichen Beschwerdeschrift kein Antrag auf Zuspruch der Verfahrenskosten gestellt worden war, ist der Antrag auf Zuspruch der Verfahrenskosten gemäß §54 Abs1 ZPO abzuweisen.
(Ebenso E2617/2015, B v 25.11.2016).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:E709.2015Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017