RS Vwgh 2005/4/12 2003/01/0091

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Veröffentlicht am 12.04.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §10;
AsylG 1997 §11;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Asylerstreckungsantrag der Fremden abgewiesen, weil ihrem Vater das gewährte Asyl rechtskräftig aberkannt wurde. Die Aufhebung des den Vater der Fremden betreffenden Berufungsbescheides über die Asylaberkennung mit hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 2005, Zl. 2002/01/0354, belastet den angefochtenen Bescheid infolge der Rückwirkung dieses Erkenntnisses mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (vgl. in einem ähnlichen Zusammenhang das die Geschwister der Fremden betreffende hg. Erkenntnis vom 8. März 2005, Zlen. 2002/01/0483 bis 0485).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003010091.X01

Im RIS seit

22.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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