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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Wien wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGHRechtssatz
Weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Staatsanwaltschaft auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, GerichtsaktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:E425.2016Zuletzt aktualisiert am
02.03.2017