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10/04 WahlenNorm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Zurückweisung einer Anfechtung der Bundespräsidenten(stich)wahl 2016 mangels Legitimation; rechtmäßige Wertung des Wahlvorschlags als nicht eingebracht mangels erforderlicher Anzahl von UnterstützungserklärungenRechtssatz
Der VfGH hegt weder gegen das auch in das BundespräsidentenwahlG 1971 (BPräsWG) eingeführte System der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich Bedenken, noch im Speziellen gegen die mit diesem System verbundene (notwendige) Deklarierung des vor der Gemeindewahlbehörde persönlich erscheinenden Unterstützungswilligen oder auch gegen die Beschränkung der Gelegenheit zur Einholung des Bestätigungsvermerks auf die ortsüblichen Amtsstunden (vgl zB VfSlg 17192/2004, WI5/2016, B v 28.06.2016).Der VfGH hegt weder gegen das auch in das BundespräsidentenwahlG 1971 (BPräsWG) eingeführte System der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich Bedenken, noch im Speziellen gegen die mit diesem System verbundene (notwendige) Deklarierung des vor der Gemeindewahlbehörde persönlich erscheinenden Unterstützungswilligen oder auch gegen die Beschränkung der Gelegenheit zur Einholung des Bestätigungsvermerks auf die ortsüblichen Amtsstunden vergleiche zB VfSlg 17192 aus 2004,, WI5/2016, B v 28.06.2016).
Wie sich aus dem Wahlakt ergibt, waren dem bei der Bundeswahlbehörde eingereichten Wahlvorschlag zunächst nur 1.050 gültige und nicht - wie es §7 Abs1 zweiter Satz BPräsWG vorschreibt - 6.000 Unterstützungserklärungen angeschlossen. Auch kam der Anfechtungswerber der Aufforderung der Bundeswahlbehörde gemäß §8 Abs3 letzter Satz BPräsWG, binnen drei Tagen die für einen dem Gesetz entsprechenden Wahlvorschlag noch fehlende Anzahl von Unterstützungserklärungen nachzureichen, nicht vollständig nach.
Behauptete Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens in der Anfechtungsschrift (selbst) nicht hinreichend substantiiert.
Rechtmäßigkeit der Nichtveröffentlichung des Wahlvorschlags (vgl §8 Abs3 letzter Satz BPräsWG).Rechtmäßigkeit der Nichtveröffentlichung des Wahlvorschlags vergleiche §8 Abs3 letzter Satz BPräsWG).
(Siehe auch WI9/2016 vom selben Tag).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Bundespräsident, lex specialis, Wahlvorschlag, VfGH / Legitimation, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:WI10.2016Zuletzt aktualisiert am
06.07.2016