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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VfGG §86aLeitsatz
Beschluss auf Feststellung eines MassenverfahrensRechtssatz
Feststellung, dass beim VfGH eine erhebliche Anzahl von Verfahren über Beschwerden iSd §86a Abs1 VfGG anhängig ist, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind.
Hier: Frage, ob die Rechtsgrundlagen für die Bestrafung, Beschlagnahme und Einziehung nach dem GlücksspielG (offenkundig) gegen Unionsrecht (insbesondere Art56-62 AEUV) verstoßen und die vor dem VfGH in Beschwerde gezogenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wegen der daraus folgenden Unanwendbarkeit ohne gesetzliche Grundlage ergangen sind oder ob gegen die Rechtsgrundlagen für die genannten Bestrafungen und Anordnungen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und ob es allenfalls nach Aufhebung der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften letztlich zur Aufhebung der vor dem VfGH in Beschwerde gezogenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kommt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Massenverfahren, Glücksspiel, GlücksspielmonopolEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:E945.2016Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016