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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Versagung eines Einreisetitels für eine afghanische Familie wegen Unterlassens der Ermittlungstätigkeit zur Frage des Bestehens eines Familienverhältnisses zur in Österreich subsidiär schutzberechtigten BezugspersonRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht, das - entgegen seiner diesbezüglichen Rechtsansicht - nicht an die Feststellungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bzw der Österreichischen Botschaft Islamabad gebunden ist, hat jegliche Ermittlungstätigkeit zum wesentlichen Punkt der Frage des Bestehens eines Familienverhältnisses unterlassen, das diesbezügliche Parteienvorbringen gänzlich ignoriert und damit bei der Erlassung der angefochtenen Entscheidung Willkür geübt.
(Siehe auch E652/2016, E v 24.11.2016).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:E878.2015Zuletzt aktualisiert am
14.12.2016