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92/01 Luft- und WeltraumfahrtNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung des Individualantrags einer flugmedizinischen Sachverständigen auf Aufhebung bereits außer Kraft getretener Bestimmungen im Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis (ACG) in der Fassung 2014 mangels Legitimation; kein KostenzuspruchRechtssatz
Der Antragstellerin mangelt es an der - auch im Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH - erforderlichen Betroffenheit durch die bereits außer Kraft getretenen Vorschriften. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass auch die am 28.07.2016 veröffentlichte Zivilluftfahrtpersonal-Anweisung flugmedizinische Sachverständige zur Verwendung des Datenübermittlungssystems "EMPIC" verpflichtet.
Kein Kostenzuspruch: Entgegen der Ansicht der Antragstellerin weist §61a VfGG keine planwidrige Lücke auf. Eine analoge Anwendung des §58 Abs2 VwGG kommt daher nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Luftfahrt, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:V24.2016Zuletzt aktualisiert am
08.02.2017