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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1, §529Leitsatz
Zurückweisung einer "Nichtigkeitsklage" gegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGHRechtssatz
Ein Beschluss, mit dem ein Verfahrenshilfeantrag ab- bzw zurückgewiesen wird, ist keine "die Sache erledigende Entscheidung" iSd §529 Abs1 ZPO (VfSlg 16598/2002).Ein Beschluss, mit dem ein Verfahrenshilfeantrag ab- bzw zurückgewiesen wird, ist keine "die Sache erledigende Entscheidung" iSd §529 Abs1 ZPO (VfSlg 16598 aus 2002,).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:E2900.2016Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017