RS Vwgh 2005/4/13 2001/13/0190

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Veröffentlicht am 13.04.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §202;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/13/0146 E 15. Dezember 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Für Selbstbemessungsabgaben kommt es zur Beurteilung der Erfüllung oder Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters auf jenen Zeitpunkt an, zu dem die Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wäre (Hinweis E 16. September 2003, 2000/14/0106; E 27. Jänner 2000, 97/15/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130190.X03

Im RIS seit

10.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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