Index
10/04 WahlenNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Zurückweisung einer Anfechtung der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl 2016 mangels Legitimation; Zurückweisung des IndividualantragsRechtssatz
Ausdrückliche und abschließende Regelung über die Anfechtungslegitimation in §21 Abs2 BPräsWG; keine Bedenken gegen diese Bestimmung.
Keine Legitimation des Anfechtungswerbers, weil er die Wahl im eigenen Namen und nicht als "zustellungsbevollmächtigte[r] Vertreter eines dem Gesetz entsprechenden Wahlvorschlages" anficht.
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos.
Zurückweisung des unter einer Bedingung ("[i]m Falle der Verweigerung der Anerkennung [der] legitimen Antragslegitimation") gestellten Individualantrags betr §21 Abs2 BPräsWG mangels eines bestimmten Begehrens iSd §15 Abs2 VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Bundespräsident, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Legitimation, VfGH / Individualantrag, VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2017:WI14.2016Zuletzt aktualisiert am
01.02.2017