Index
L7001 Mietwagengewerbe, TaxigewerbeNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags der Betreiberin eines Mietwagenunternehmens auf Aufhebung von Bestimmungen betreffend Beschränkungen für die Entgegennahme von Fahrtaufträgen als zu eng gefasstRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des §25 Abs4 Stmk Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-BetriebsO 2013.
Die von der antragstellenden Gesellschaft als gesetzwidrig angesehene Beschränkung auf die Betriebsstätte bzw die Wohnung des Gewerbeinhabers für die Entgegennahme von Aufträgen ergibt sich auch aus §25 Abs3 leg cit, weshalb eine bloße Aufhebung der angefochtenen Bestimmung die behauptete Gesetzwidrigkeit nicht beseitigte.
Untrennbarer Zusammenhang ferner von §25 Abs4 und Abs5 Stmk Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-BetriebsO 2013; der zuletzt genannte Absatz nimmt eine demonstrative Aufzählung vor, welche Handlungen jedenfalls von den Verboten der Absätze 3 und 4 umfasst sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang, MietwagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2017:V40.2016Zuletzt aktualisiert am
03.05.2017