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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichterteilung eines Einreisetitels für die Ehefrau eines in Österreich asylberechtigten pakistanischen Staatsangehörigen infolge Unterlassens eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens zur Frage der Eheschließung der BeschwerdeführerinRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht führt zur Begründung seiner Entscheidung an, dass es an die Prognoseentscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gebunden sei. Nach dieser Mitteilung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl habe die Ehe im Herkunftsstaat nicht bestanden, weshalb keine positive Wahrscheinlichkeitsprognose abgegeben werden könne.
Das Bundesverwaltungsgericht, das nicht an die Feststellungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und der Österreichischen Botschaft in Islamabad gebunden ist, hat wesentliche Ermittlungen zur Frage der Eheschließung der Beschwerdeführerin unterlassen. Es hat sich in keiner Weise mit dem diesbezüglichen Vorbringen der Beschwerdeführerin und den vorgelegten Unterlagen auseinander gesetzt.
Schlagworte
Asylrecht, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2017:E795.2016Zuletzt aktualisiert am
21.04.2017