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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Bestätigung einer Rückkehrentscheidung betreffend einen Staatsangehörigen von Ghana; unzureichende Interessenabwägung mangels Auseinandersetzung mit dem - zu einem Zeitpunkt in dem der Beschwerdeführer sich seines unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst war, entstandenen - Bestehen eines Familienlebens des Beschwerdeführers mit Lebensgefährtin und KindRechtssatz
Vor dem Hintergrund seiner Feststellungen zum Sachverhalt (ein am 19.05.2019 geborenes Kind mit der Lebensgefährtin, einer Staatsangehörigen von Ghana, die über eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" verfüge sowie Betreuung seines Kindes und des älteren Sohns der Lebensgefährtin) hätte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingehend begründen müssen, weshalb die aufenthaltsbeendende Maßnahme gegenüber dem Beschwerdeführer und die damit verbundene Trennung von seinem Kind im öffentlichen Interesse geboten ist. Damit hat das BVwG einen wesentlichen Gesichtspunkt des konkreten Sachverhaltes, nämlich die Auswirkungen der Aufenthaltsbeendigung auf die Lebenssituation des Beschwerdeführers - insbesondere die Beziehung zu seinem Kind - sowie das Kindeswohl dieses Kindes vollständig außer Acht gelassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Privat- und Familienleben, Kinder, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E3806.2019Zuletzt aktualisiert am
16.03.2021