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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags; Sachlichkeit des – Schüler betreffenden – Haftungsausschlusses nach dem ASVG in der UnfallversicherungRechtssatz
Der Haftungsausschluss nach §335 Abs3 ASVG ist Teil eines Systems von Begünstigungen und Einschränkungen in der Unfallversicherung, das nach Auffassung des VfGH in seiner Gesamtheit sachlich ausgewogen ist. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass aus Art6 EMRK materielle Rechtsansprüche wie die von den antragstellenden Parteien geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht abgeleitet werden können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialversicherung, Unfallversicherung, Schulen, VfGH / Ablehnung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G17.2020Zuletzt aktualisiert am
09.04.2021