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21/03 GesmbH-RechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags gegen eine Bestimmung des GmbHG betreffend die Abberufung des GeschäftsführersRechtssatz
Dem Gesetzgeber ist nicht entgegenzutreten, wenn er zur Abberufung des Geschäftsführers (§16 GmbHG) grundsätzlich dasselbe Gesellschaftsorgan beruft, das auch für seine Bestellung zuständig ist (§15 GmbHG), nämlich die Gesellschafter. Im Übrigen ist der Antragsteller darauf zu verweisen, dass der Minderheitsgesellschafterin, der ein Entsendungsrecht in Bezug auf den Geschäftsführer eingeräumt wurde, die Möglichkeit offenstand, die Beschlussfassung in der Generalversammlung mittels Nichtigkeitsklage gemäß §41 GmbHG zu bekämpfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gesellschaftsrecht, Zuständigkeit, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G174.2021Zuletzt aktualisiert am
18.11.2021