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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung eines Antrags auf internationalen Schutz eines in Griechenland als Schutzberechtigter anerkannten Staatsangehörigen Syriens mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der allgemeinen RückkehrsituationRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verweist zur Begründung seiner Entscheidung zum überwiegenden Teil auf die im erstinstanzlichen Bescheid getätigten Erwägungen, wonach der Einschreiter den zugrunde gelegten Länderinformationen, aus denen hervorgehe, dass eine ausreichende Versorgung für Schutzberechtigte in Griechenland gewährleistet sei, nicht substantiiert entgegengetreten sei. Zudem stützt das BVwG sein Erkenntnis weitgehend auf die Gleichstellung von griechischen Staatsangehörigen und anerkannten Flüchtlingen. Es sei allgemein bekannt, dass die Situation am Arbeitsmarkt in Griechenland angespannt sei, jedoch könne daraus nicht abgeleitet werden, dass dem Beschwerdeführer eine seine nach Art3 EMRK gewährleisteten Rechte gefährdende Lage erwarte. Diese Begründung steht in einem deutlichen Spannungsfeld zu den allgemein die Situation für Schutzberechtigte in Griechenland beschreibenden, vom BVwG auch wiedergegebenen Länderinformationen der Staatendokumentation (Mai 2021).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, AußerlandesbringungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E3231.2021Zuletzt aktualisiert am
24.06.2022