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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung von Anträgen auf internationalen Schutz betreffend zwei Staatsangehörige des Iraks mangels Prüfung der Gefährdungslage sunnitischer Araber vor dem Hintergrund der Länderberichte; mangelnde Auseinandersetzung mit dem FluchtgrundRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verneint eine asylrelevante Verfolgung der Beschwerdeführer (ein arabisch-sunnitisches, kinderloses Paar im arbeitsfähigen Alter), ohne zu berücksichtigen, dass nach den UNHCR-Erwägungen für den aus einem ehemals vom IS besetzten Gebiet stammenden Erstbeschwerdeführer im wehrfähigen Alter und für die Zweitbeschwerdeführerin als dessen Ehefrau ein besonderes Risikoprofil besteht. Damit unterlässt es das BVwG aber, sich mit der individuellen Situation der Beschwerdeführer bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat, die ausführlich als Fluchtgrund vorgebracht wurde, im Lichte dieses besonderen Risikoprofils der Beschwerdeführer auseinanderzusetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E2070.2021Zuletzt aktualisiert am
24.06.2022