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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung eines Antrags wegen entschiedener Sache betreffend den Status eines subsidiär Schutzberechtigten eines Staatsangehörigen von Somalia; mangelhafte Auseinandersetzung mit der Erkrankung des Beschwerdeführers bei der - bei jedem Antrag auf internationalen Schutz erneut vorzunehmenden - RefoulementprüfungRechtssatz
Die (im vorangegangenen Verfahren nicht hervorgetretenen) Sachverhaltselemente - bezogen auf die psychische Erkrankung des Beschwerdeführers - werden vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nicht ansatzweise einer Würdigung unterzogen. Dies obgleich des Umstandes, dass aus den dem Erkenntnis zugrunde liegenden Länderberichten zu Somalia ersichtlich ist, dass die medizinische Versorgungslage im gesamten Herkunftsstaat äußerst mangelhaft ist und die Gesundheitslage zu den schlechtesten der Welt zählt.
Für den VfGH ist nicht nachvollziehbar, inwiefern das BVwG, angesichts der vorgebrachten und mittels psychologischem Befundbericht untermauerten psychischen Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers in Zusammenschau mit einschlägigen und aktuellen Länderberichten, zum Ergebnis gelangt, dass sich seit dem Abschluss des ersten Asylverfahrens keine wesentlichen Sachverhaltsänderungen ergeben hätten. Nach Ansicht des VfGH liegt somit hinsichtlich der bei jedem Antrag auf internationalen Schutz (erneut) vorzunehmenden Refoulementprüfung kein unveränderter Sachverhalt vor, der die Zurückweisung des Antrages wegen entschiedener Sache rechtfertigen könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E4052.2021Zuletzt aktualisiert am
29.07.2022