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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung (näher bezeichneter Bestimmungen) der 6. COVID-19-SchutzmaßnahmenV betreffend die Verpflichtung zur Vorlage eines 2 G-Nachweises und der Verhängung eines Lockdowns für ungeimpfte Personen mangels hinreichender Aussicht auf ErfolgRechtssatz
Vor dem Hintergrund des E v 29.04.2022, V23/2022 lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der 6. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung - 6. COVID-19-SchuMaV idF BGBl II 24/2022) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund des E v 29.04.2022, V23/2022 lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der 6. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung - 6. COVID-19-SchuMaV in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, 24 aus 2022,) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Ablehnung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V33.2022Zuletzt aktualisiert am
20.06.2022