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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art2, Art3Leitsatz
Verletzung im Recht auf Leben und im Recht, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden durch Zurückweisung eines Antrags betreffend den Status subsidiär Schutzberechtigter wegen entschiedener Sache für eine Familie afghanischer Staatsangehöriger; extrem volatile Sicherheitslage auf Grund aktueller Länderinformationen des EASO vom Dezember 2021 weiterhin gegeben; mangelhafte Auseinandersetzung mit der Sicherheits- und VersorgungslageRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) legt seinem Erkenntnis vom 11.01.2022 das Länderinformationsblatt in der am 01.04.2021 aktualisierten Fassung zugrunde und führt aus, dass die im angeführten Länderbericht dargestellte Sicherheitslage einer Rückkehr der Beschwerdeführer nach Afghanistan nicht entgegenstehe.
Nach Auffassung des VfGH war insbesondere auf Grund der - im Entscheidungszeitpunkt des BVwG verfügbaren - Kurzinformation der Staatendokumentation vom 19.07.2021 von einer extremen Volatilität der Sicherheitslage in Afghanistan auszugehen, sodass jedenfalls eine Situation vorliegt, in der Rückkehrer nach Afghanistan einer realen Gefahr einer Verletzung ihrer verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte gemäß Art2 und 3 EMRK ausgesetzt wären (vgl E vom 16.03.2022, E273/2022).Nach Auffassung des VfGH war insbesondere auf Grund der - im Entscheidungszeitpunkt des BVwG verfügbaren - Kurzinformation der Staatendokumentation vom 19.07.2021 von einer extremen Volatilität der Sicherheitslage in Afghanistan auszugehen, sodass jedenfalls eine Situation vorliegt, in der Rückkehrer nach Afghanistan einer realen Gefahr einer Verletzung ihrer verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte gemäß Art2 und 3 EMRK ausgesetzt wären vergleiche E vom 16.03.2022, E273/2022).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E447.2022Zuletzt aktualisiert am
30.08.2022