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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausspruch der Zulässigkeit der Abschiebung und Erlassung eine Rückkehrentscheidung betreffend einen Staatsangehörigen des Iraks; unzureichende Interessenabwägung zur Auswirkung der Aufenthaltsbeendigung auf das Kindeswohl seiner beiden Kinder (österreichische Staatsbürger)Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der konkreten Situation ist für den VfGH nicht nachvollziehbar, inwieweit ein Kontakt mit den beiden (Klein-)Kindern durch elektronische Medien bzw durch Besuche möglich sein soll: Zum Ersten widerspricht es der stRsp des VfGH anzunehmen, der Kontakt könne mit Kindern im Alter von vier Jahren und einem Jahr bloß über Telekommunikation bzw elektronische Medien aufrechterhalten werden. Zum Zweiten hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dabei das ablehnende Verhalten der Kindesmutter außer Acht gelassen, das trotz gerichtlich vereinbartem Besuchsrecht dazu führt, dass der Beschwerdeführer keinen Kontakt zu seinen Kindern haben kann. Zum Dritten hat es das BVwG unterlassen, darzulegen, wie sich die Besuchsmöglichkeit zwischen den Kindern, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, und dem Beschwerdeführer - insbesondere unter Berücksichtigung des Herkunftsstaates des Beschwerdeführers, in den er mit vorliegender Entscheidung auch abgeschoben werden soll - gestalten soll.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Rückkehrentscheidung, KinderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E2681.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2022