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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung des §733 Abs1 ASVG idF BGBl I 158/2020 betreffend den Ausschluss der insolvenzrechtlichen Anfechtung bestimmter Zahlungen an SozialversicherungsträgerRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass der Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Der Gesetzgeber überschreitet den ihm zustehenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht, wenn er als "Ausgleich" für die in §733 Abs7 bis 8b ASVG vorgesehenen Stundungen und Ratenzahlungsmöglichkeiten einen Ausschluss der insolvenzrechtlichen Anfechtung bestimmter Zahlungen an Sozialversicherungsträger vorsieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Ablehnung, Sozialversicherung, Rechtspolitik, InsolvenzrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G344.2021Zuletzt aktualisiert am
29.06.2022