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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz betreffend einen Staatsangehörigen von Georgien mangels schriftlicher Ausfertigung der mündlich verkündeten EntscheidungRechtssatz
Im vorliegenden Fall ist bis dato keine schriftliche Ausfertigung der am 06.04.2021 mündlich verkündeten Entscheidung erfolgt. Im Hinblick auf diese lange Zeitspanne wurde dem Beschwerdeführer dadurch ein effektiver Rechtsschutz verwehrt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Verhandlung mündliche, Entscheidungsverkündung, Verwaltungsgerichtsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E2031.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2022