Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Bestätigung einer Rückkehrentscheidung betreffend eine Familie von Staatsangehörigen Aserbaidschans; mangelnde rechtliche Beurteilung durch Prüfung eines anderen SachverhaltsRechtssatz
Das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) enthält im Rahmen der rechtlichen Beurteilung, soweit sie sich auf die Prüfung der Zulässigkeit der Rückkehrentscheidungen bezieht, ausschließlich Ausführungen, die offenbar aus einer Entscheidung übernommen wurden, die eine von den Beschwerdeführern verschiedene Familie betrifft, und die keinen Bezug zu den vom BVwG festgestellten familiären und privaten Umständen der Beschwerdeführer erkennen lassen. Eine zutreffende rechtliche Würdigung des vom BVwG festgestellten Sachverhaltes findet nicht statt. Dadurch entzieht sich das angefochtene Erkenntnis in diesem Umfang einer nachprüfenden Kontrolle durch den VfGH.
Das angefochtene Erkenntnis wird damit, soweit mit ihm jeweils die Beschwerde gegen die Rückkehrentscheidung - sowie die an die Erlassung einer Rückkehrentscheidung anknüpfenden Aussprüche - abgewiesen wird, den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen nicht gerecht und ist daher mit Willkür belastet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, res iudicata, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1720.2022Zuletzt aktualisiert am
13.09.2022