Index
L10 Organisation der GemeindeverwaltungNorm
B-VG Art141 Abs1 litcLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Mandatsverlust betreffend ein Mitglied einer Nö Gemeinde mangels Darlegung des Sachverhalts sowie eines BegehrensRechtssatz
Das vorliegende Schreiben enthält zum einen kein bestimmtes Begehren, sondern lediglich den Antrag, "ein entsprechendes Verfahren bezüglich Mandatsverlust" einzuleiten. Zum anderen ist aus dem Schreiben nicht einmal ansatzweise ersichtlich, welcher Sachverhalt dem Antrag zugrunde liegt. Ein Antrag auf Mandatsverlust muss sich nach Art141 B-VG auf einen gesetzlich vorgesehenen Grund für den Mandatsverlust stützen. Auch diesem Erfordernis wird der vorliegende Antrag nicht gerecht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen der in §110 Abs2 NÖ Gemeindeordnung 1973 genannten Mandatsverlustgründe er sich stützt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mandatsverlust, VfGH / Legitimation, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:WII1.2023Zuletzt aktualisiert am
07.12.2023