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37/02 KreditwesenNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung sämtlicher Bestimmungen der Kreditinstitute-ImmobilienfinanzierungsmaßnahmenV mangels Darlegung der BetroffenheitRechtssatz
Der Antragsteller legt in seinem Antrag nicht konkret dar, inwieweit er von sämtlichen Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungs-Verordnung unmittelbar und aktuell betroffen ist (vgl etwa die Regelung des §6 KIM-V, die sich offenkundig ausschließlich an das jeweilige Kreditinstitut wendet und gegenüber dem Antragsteller - wenn überhaupt - nur Reflexwirkungen entfaltet).Der Antragsteller legt in seinem Antrag nicht konkret dar, inwieweit er von sämtlichen Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungs-Verordnung unmittelbar und aktuell betroffen ist vergleiche etwa die Regelung des §6 KIM-V, die sich offenkundig ausschließlich an das jeweilige Kreditinstitut wendet und gegenüber dem Antragsteller - wenn überhaupt - nur Reflexwirkungen entfaltet).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bankwesen, VfGH / Individualantrag, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:V47.2023Zuletzt aktualisiert am
18.09.2023